Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist aus formalen Gründen leider nicht möglich!

Privatversicherte
Als Privatpraxis kann ich mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und Berufsgenossenschaften abrechnen. Sonderregeln gibt es bei der Bundeswehr, der Bundespolizei, Beamten der Bundesbahn und der Dt. Post. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach oder schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen.

Zunächst finden bis zu fünf  Probesitzungen, sog. probatorische Sitzungen, statt. Diese dienen dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und um festzustellen, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist. In der Regel werden die Kosten dazu von den Privaten Krankenkassen übernommen. Erst danach wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Kasse gestellt. 

Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) (www.bptk.de).


Selbstzahler
Zunächst findet ein Erstgespräch statt, um sich gegenseitig kennenzulernen und um das Anliegen für eine Psychotherapie oder ein Coaching zu klären. 

Einzelgespräch 50 Minuten: 100 Euro
Paargespräch 90 Minuten: 150 Euro




 

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